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586 Ergebnisse für kind elterngeld elternzeit

Wechsel von PKV in GKV, Jahreseinkommen reduzieren mit 2 monatiger Elternzeit.
vom 4.12.2018 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo , ich bin 52 Jahre alt, bin seid 2003 in der PKV und habe leider/Gottseidank :-) noch spät zwei Kinder bekommen (0 und 3 Jahre alt). ... Ich bin Angestellter und mein Jahreseinkommen beträgt ca. 78000 € . 2019 werde ich für zwei Monate in Elternzeit gehen eventuell auch länger.
Ehefrau unterhaltsberechtigt?
vom 10.6.2018 25 € Historischer Preis
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Dies sind meine beiden Kinder aus der ehemaligen Beziehung. Nun kommen noch 1 Kind dazu sowie eine Ehefrau. ... Da Sie in Elternzeit geht bekommt Sie „nur" Elterngeld.
erneuter Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach Erziehungszeit (Okt 2014)
vom 20.10.2014 71 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Guten Tag, wir haben folgende Frage bzgl. des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I nach Erziehungszeit: Hier die Ausgangsdaten: ------------------------------------ + Sozialversicherungspflichtig beschäftigt bis 29.12.2011 + 30.12.2011 bis 09.09.2012 Bezug von Arbeitslosengeld I + 10.09.2012 bis 25.03.2014 Mutterschaftsgeld/Elterngeld (Geburt des Kindes 26.10.2012, Bezug halbiert/Bezugszeit verdoppelt) + Arbeitslosengeld I vom 26.03.2014 bis 13.03.2015 bewilligt (offensichtlich neuer Anspruch auf Grund von Erziehungszeit während des Elterngeldbezugs), bezogen bis heute + Kind wir in Kürze zwei Jahre alt. Frage: --------- Wenn jetzt vor dem zweiten Geburtstag des Kindes eine Abmeldung bei der Arbeitsagentur als nicht mehr arbeitssuchend wegen Kindesbetreuung erfolgt und ggf. in einem Jahr + einige Tage erneute eine Arbeitslosmeldung erfolgt, besteht dann erneut ein voller Anspruch auf Arbeitslosengeld für ein Jahr - ggf. mit pauschalierter Berechnung - auf Grund der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren nach §26 SGB III?
Kürzung Kindesunterhalt
vom 8.7.2012 56 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich habe aus erster Ehe zwei Kinder, heute 14 und 16 Jahre alt. ... Meine Gattin ist noch in Elternzeit und bezieht zurzeit Elterngeld. Nach der Elternzeit wird meine Gattin voraussichtlich zwei weitere Jahre unser Kind zu Hause betreuen und kein Einkommen erzielen.
Schonvermögen wenn Eltern Hartz IV beziehen
vom 21.10.2010 35 € Historischer Preis
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Vor Beginn meiner Elternzeit im Februar 2009 lag mein Bruttojahreseinkommen bei 31.200 Euro. Im ersten Elternjahr erhielt ich Elterngeld, jetzt habe ich kein Einkommen. ... Evt. werde ich, obwohl noch in Elternzeit, ab April 2011 arbeitslos.
Schwanger-unbefr.Arb.vertrag-AG Kündigung/Aufhebungsvertrag
vom 24.2.2012 48 € Historischer Preis
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Kann ich überhaupt dann Elternzeit nehmen wenn ich nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis bin? ... Bei einer Sozialauswahl soll ich aufgrund meiner Betriebszugehörigkeit an unterster Stelle stehen, obwohl ich schon für ein Kind verantwortlich bin und nicht die jüngste-eingestellte Mitarbeiterin der Abteilung bin.
Beschäftigungsverbot wegen Stillen
vom 9.2.2021 für 200 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Nun hat sie mich informiert, dass sie nach der Geburt, nicht in die Elternzeit gehen wird, sonder sich ein Attest als stillende Mutter besorgen wird, für ein ganzes Jahr, damit sie 100% von ihrem Lohn erhält. ... Kann sie wirklich, nachdem sie 1 Jahr ein Beschäftigungsverbot hatte wegen Stillen, was ja im Umkehrschluss zum Ausdruck bringt, dass die Arbeitnehmerin arbeiten möchte und nicht in Elternzeit gehen will, einfach sagen, dass sie jetzt doch in Elternzeit geht?
Kindsunterhalt und Betreuungsunterhalt
vom 6.9.2017 50 € Historischer Preis
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Nun habe ich folgende Fragen, das Kind wird bei mir aufwachsen. ... Unterhalt für das Kind ist mir klar, das wird nach Düsseldorfer Tabelle berechnet. Aber wie verhält es sich mit dem Unterhalt für mich wenn ich in Elternzeit bin?
Väterzeit /Partnermonate beantragen und Kündigen
vom 25.11.2018 63 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich möchte die Väterzeit für den 2 und 3 Lebensmonat des Kindes beantragen und Elterngeld beziehen (02.02.- 02.04.2019). ... Auch wenn ich die Kündigung am 31.12.2018 einreiche, habe ich noch Anspruch auf Elterngeld für die 2 Monate(02.02.- 02.04.2019) ? Kurz gefasst: 15.12.2018 -Antrag auf Väter-zeit 31.12.2018 - Ich reich die Kündigung ein Januar - Gehe noch arbeiten (nehme Resturlaub) 02.02 -02.04.2019 – in Väterzeit, Bekomme Elterngeld Vielen Dank im Voraus!
Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung für meinen Sohn
vom 1.2.2016 68 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mein Verdienst lag für 2014 bei 55.330,- Euro und im Jahr 2015 bei 49.900 Euro, hier kommen noch Entgeltersatzleistungen (Elterngeld) von 1.730,- Euro für 2 Monate hinzu. ... Aufgrund der Elternzeit und eines Umzugs wurde die Meldung an die Krankenkasse vergessen. ... Mein Kind rückwirkend privat versichern kommt eigentlich nicht in Frage wg des enormen Aufwandes.
Deutschland Süd: Kredit berücksichtigen für Kinderunterhalt
vom 21.11.2020 für 60 €
Ich habe 2 Kinder aus 1 Ehe und habe nochmals geheiratet. ... Allerdings kommen ab April wegen der Eingewöhnung die Betreuungskosten (600€) unseres gemeinsamen Kindes, die ich allein tragen muss. ... Meine Frau hat eine Verpflichtungserklärung für den Unterhalt an Ihre Mutter seit 2014 geltend (sie bezahlt ihre Mutter 1000€ monatlich inkl Krankenkasse, auch jetzt während der Elternzeit da sie 1800€ Elterngeld bekommt) und setzt dies als außergewöhnliche Belastungen ab.
Unterhaltsrecht – fehlende Leistungsfähigkeit / Unterhaltstitel
vom 1.10.2025 für 45 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ausgangslage Ich bin Mutter von drei Kindern: zwei Kinder (13 und 14 Jahre) leben dauerhaft beim Vater, ein weiteres Kind (Baby) lebt bei mir und meinem Ehemann. Für die beiden älteren Kinder besteht ein Unterhaltstitel bis 20.10.2025 (100 % Mindestunterhalt). Mein eigenes Einkommen: ca. 900 € Erwerbsminderungsrente 150 € Elterngeld = rund 1.050 € monatlich Zusätzlich beziehen wir Bürgergeld (Bedarfsgemeinschaft mit meinem Ehemann und dem Baby).
Beschäftigungsverbot wie wird Gehaltsanspruch bei Zeitarbeitsfirma berechnet
vom 27.3.2015 50 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Hallo lieber Anwalt, ich habe folgenden Sachverhalt: Frau mit unbefristeten Vollzeit-Vertrag bei Zeitarbeitsfirma befindet sich für 24 Monate bis zum 31.10.20.. in Elternzeit. ... Die Frau wird vor Ablauf der Elternzeit erneut Schwangerschaft und würde ab dem 01.11.20.. ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Bemessungsgrundlage ALG nach Vollzeit-Elternzeit-Teilzeit
vom 2.12.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, Erstmal die Eckdaten: Männlich (kein Mutterschutzgesetz) 1 Ausbildung von 01.09.1999-31.05.2002 2 Angestelltenverhältnis Vollzeit 01.06.2002-31.01.2004 (Gehalt: Brutto 2.150,00 / Netto 1.300,00 Steuerklasse I) 3 Arbeitslos: 01.02.2004-31.10.2004 4 Angestelltenverhältnis Vollzeit 01.11.2004-31.12.2006 (Gehalt: Brutto 2530,00 / Netto 1.790,00 Steuerklasse III) 5 Erziehungszeit (mit Elterngeld) 10.01.2007-31.12.2007 6 Teilzeitbeschäftigung 20Stunden 01.01.2008-31.08.2008 (Gehalt: Brutto 1.380,00 / Netto 720,00 Steuerklasse V) (Teilzeit wegen Kinderbetreuung) 7 Arbeitsuchend Vollzeit 01.09.2008-30.09.2008 8 Gewährung eines Gründungszuschusses ALG+300 EUR 01.10.2008-30.06.2009 9 Lohnsteuerklasse III ab 01.11.2008 Meine Anliegen: Nach längerem Tauziehen (Verdiensnachweise etc.) habe ich einen Änderungsbescheid bekommen. gem. §117 SGB III Leistungsbetrag 22,18 EUR x 30 = 665,40 EUR.