Eigenbedarfskündigung & geplante Umbaumaßnahmen
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Eine Kündigung liegt uns bis dato von Seiten des jetzigen Vermieters jedoch noch nicht vor. Nach mündlichen Aussagen des künftigen Eigentümers können wir "noch" in der Wohnung bleiben, wenn uns "der Lärm und Schmutz der Umbau- und Renovierungsarbeiten nicht störe". Die Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarfs ist zu erwarten, wobei wir prinzipiell von der 9-Monatsfrist ausgehen.