Kündigung durch Vermieter während laufender Sanierungsarbeiten
vom 21.9.2021
für 60 €
Ein paar Tage nach diesem Telefonat erhielt ich die ordentliche Kündigung zum 30.11.2021, die zum einen auf das Sonderkündigungsrecht gem. § 580 BGB, zudem aber auch auf Eigenbedarf gem. § 573 BGB gestützt wird – Dass es aller Wahrscheinlichkeit in Wirklichkeit nur darum geht, nach dieser Grundsanierung an einem neuen Mieter mehr verdienen zu können, liegt natürlich sehr nahe. Wie dem auch sei, angesichts dessen jedenfalls, dass – wie mir von einem Freund, der in meiner Abwesenheit mit einem Zweitschlüssel hin und wieder in meiner Wohnung nach dem Rechten sieht und den Briefkasten leert, berichtet wurde – Küche und Bad meiner Wohnung nach wie vor Baustellen glichen oder, besser gesagt, gar nicht mehr und auch nicht wieder vorhanden waren und Küchen- und Badmöbel und -geräte im Wohnraum und auf dem Balkon gestapelt wurden, hielt ich die Mietzahlung Anfang September zunächst zurück. ... Ist zu raten, den Mietzins für den Monat September, wenngleich ich gem. § 536 I BGB davon befreit sein sollte, dennoch zunächst zu entrichten, um eine andernfalls denkbare unwirksame fristlose Kündigung zu vermeiden?