Eingangstreppe zum Nachbarhaus auf unserem Grundstück
vom 30.5.2017
66 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Grundsätzlich gibt es auf der anderen Seite des Hauses (für den hinteren Teil der Doppelhaushälfte einen weiteren Zugang, allerdings ist die Eingangstüre aktuell bei ihm so eingebaut, dass er dazu zwingend über unser Grundstück gehen muss.Wir haben unser Haus vor 15 Jahren gekauft und da gab es diese Treppe direkt vor unserem Fenster schon, allerdings hat er jetzt vor seinem Haus eine Terrasse eingerichtet als Freifläche und könnte zumindest über diese Terrasse und dann nur über ein kleineres Stück über unser Grundstück zu seiner Hauseingangstüre. ... Auch die Mülleimerverwahrung ist bei ihm so, dass er über unser Grundstück zu der Mülleimerverwahrung gehen muss, die selbst auber unter seiner Terrasse eingebaut ist. ... Meine Frage ist, habe ich eine Duldungspflicht seiner Treppe auf unserem Grundstück gegenüber?