Die nebenkosten : - Nebenforderung : 21€ - Zinsen : 1.90€ - Inkassovergütung (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§§280,286 BGB</a>) 20€ - Auslagen (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§§280,286 BGB</a>) 13.50€ Wütend habe ich ein Brief gesendet in dem ich verweigere die kosten zu zahlen da ich ja die Forderung bezahlt habe und das befor das inkasso mir überhaubt geschrieben hat. Heute (20.07.2007) kam wieder ein brief vom Inkasso, mit der abrechnung von der hauptforderung, und ich hätte nur noch die nebenkosten zu zahlen, die sich inzwischen leicht geändert haben : - Nebenforderung : 21€ - Zinsen : 1.79€ - Inkassovergütung (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§§280,286 BGB</a>) 20€ - Auslagen (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§§280,286 BGB</a>) 16€ Meine Frage ist diese muss ich tatsächlich diese Kosten tragen/bezahlen obwohl die Schuld beglichen war bevor ich ein schreiben vom Inkasso bekommen habe und das die forderung an die Firma bezahlt worden ist nicht an das INKASSO da ich dies überhaubt nicht kannte ?