Sehr geehrter Fragesteller,
ich gehe davon aus, dass die Forderung schon verjährt sein wird, sofern sie überhaupt besteht.
Dazu wäre zu prüfen, ob etwaige Unterschriften geleistet wurden, wann dies geschah, und was hier konkret vereinbart wurde.
Solange aber gegen Sie kein gerichtlicher Mahnbescheid ergeht, sollten Sie die Schreiben abheften und der Firma ein letztes Mal folgendes per Einschreiben mitteilen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Forderung Az.: xxxx. wird in Grund und Höhe zurückgewiesen.
Zudem erheben wir rein vorsorglich die Einrede der Verjährung.
Mit freundlichen Grüßen"
Die Firma zögert offenbar mit gutem Grund, einen Mahnbescheid/eine Klage zu veranlassen, denn dann müssen Kosten vorgestreckt werden für einen Rechtsstreit mit sehr vagen Aussichten.
Für eine negative Feststellungsklage (Sie lassen das Nichtbestehen der Forderung feststellen) müssten Sie die Kosten vorstrecken, dies würde ich hier aber nicht empfehlen, weil der Gegner ohnehin in Österreich sitzt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
Von uns wurde keine Unterschrift geleistet was aber von meiner Mutter war weiß ich nicht! Sollte ich das Einschreiben an das Inkasso Höka Unternehmen oder an die James-Cook-Holydays GMBH schicken??
MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
das kommt darauf an, ob das Inkassobüro die Forderung gekauft hat oder nur einzieht.
Beides können Sie nicht sicher wissen, daher würde ich entsprechende Schreiben an beide Firmen senden.
Fügen Sie dem Schreiben an Cook das letzte Schreiben des Inkassobüros an.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt