Nach einer geschwindigkeitsüberschreitung 11/2007 wurde bei mir Cannabiskonsum nachgewiesen,nicht regelmäßig,man fand auch noch einige Gramm im Auto.Der Strafrechtliche komplex ist abgeschlossen,geldstrafe,ohne Führerscheinentzug.nach Monaten kam von der führerscheinstelle die Aufforderung zur MPU nach ³14 Abs.1.Mein Anwalt meinte man könne nur ein med. Gutachten fordern und legte Widerspruch ein.Heute bekam ich Post,das der Widerspruch abgelehnt ist und die MPU bis 15.08.2008 vorgelegt werden soll.Der Brief war am 23.07.bei meinem Anwalt eingegangen.Zwischenzeitlich habe ich,nach Abschluß der strafrechtlichen Sache ,meinen Hauptwohnsitz in Österreich angemeldet,wo ich seit über einem Jahr lebe und arbeite.Bisher nur Nebenwohnung.Dort habe ich eine Umschreibung beantragt.Nach Rücksprache mit der ausstellenden Behörde wurde mir mitgeteilt,das ich mich einem ärztlichen fahreignungstest unterziehen muß,was ich am 6.8. auch tat.ein Drogenscreening steht noch aus.Wenn ich in Deutschland den Führerschein abgeben muß,weil ich die MPU zeitlich nicht schaffen kann,wie geht es rechtlich weiter. Ohne Führerschein wird mir die existenzgrundlage entzogen.Für schnelle Antwort wäre ich dankbar.Bin nur im urlaub in deutschland MFG Math. -- Einsatz geändert am 13.08.2008 15:26:06