Ich hatte einen ebay Käufer angezeigt Wegen einem Missverständnis habe ich den Kauf abgebrochen, die geleistete Zahlung zurückerstattet, und die gelieferte Ware zurückverlangt Der Käufer hat die Ware nicht zurückgeschickt, auch keine nochmalige Zahlung geleistet, und auch nicht mehr auf emails reagiert Verständlich daß er sauer auf mich war, schön und gut.. Aber damit kann man es nicht bewenden lassen, darum habe ich Anzeige erstattet und den folgenden Bescheid erhalten: --------------------------------------------------------------------------------------- lhre Strafanzeige gegen xxx Eingang bei der Polizei-/Ordnungsbehörde am 14.11.2019 Tatvorwurf: Unterschlagung Sehr geehrter Herr xxx das vorbezeichnete Verfahren ist eingestellt worden, weil bei der gegebenen Sachlage die Schuld des Beschuldigten noch als gering anzusehen wäre und ein öffentliches lnteresse an der Strafverfolgung ausnahmsweise nicht besteht (§ 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung). Bei dieser Entscheidung war insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: Der angerichtete Schaden ist verhältnismäßig gering.