Die Formalitäten bezüglich der Beantragung Elternzeit & Teilzeit etc sind mir klar, aber: 1. wenn ich meinen AG mit dem Antrag auf Teilzeit im November/Dezember 2006 mitteile, daß ich ab 1.5.2007 als Halbtagskraft wieder einsteigen möchte, läuft dann doch bereits die 8 Wochen Frist zur Benachrichtigung, oder sehe ich das falsch? ... Aufgrund der allgemeinen Stimmungslage, bin ich ohnehin nicht hochmotiviert, wieder in den alten job zurückzukehren, würde dies aber in Kauf nehmen bevor ich ALG beziehen muß.