Der Antrag war verknüpft mit der Bitte, um zweiten Jahr der Elternzeit in Teilzeit arbeiten zu dürfen, mit wenigstens 20 h wöchentlich, wobei ich auf ein klärendes Gespräch mit beiden Chefs, mit denen ich einen Arbeitsvertrag habe, gesetzt habe. ... Deshalb erwartet der Kindergarten von mir eine Bestätigung meines Arbeitgebers, ab wann genau ich wieder arbeite, mit wievielen Stunden ich dann eingesetzt werde und welchen Verdienst ich danach erzielen werde. ... Selbst dann könnte ich keine 8 Stunden arbeiten, weil die Betreuung und Unterbringung meines Kindes nicht gesichert wäre.