Änderung Arbeitszeugnis (Anspruch/Fristen/Kosten)
vom 10.6.2020
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Guten Tag, das Arbeitsverhältnis endete per Ende Oktober 2019 auf Wunsch des AN. Der Anstellungsvertrag (leitender Angestellter) enthielt folgende Ausschlussklausel "Alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis verfallen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. Lehnt der Anspruchgegner den Anspruch ab oder äußert sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach Geltendmachung in Textform, verfallen die Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder nach dem Ablauf der Äußerungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden."