Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen (wie in § 7 Abs. 1 aufgeführt) aufgrund eines vom Vermieter vorzulegenden Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender maßgabe zu bezahlen: a) Liegen die letzten schönheitsreparaturen währen der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25% der Kosten aufgrund eines Voranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%, länger als 5 Jahre 90%, bei Berechnung des Kostenersatzes für das Anbringen von Raufasertapeten sowie das lasieren von Naturholzböden und -fenstern gelten folgende Prozentsätze: Länger als 1 Jahr 15%, länger als 2 Jahre 20%, länger als 3 Jahre 30%, länger als 4 Jahre 40%, länger als 5 Jahre 50%,.... b) für Nebenräume innerhalb der Wohnung sind folgende Prozentsätze massgebend: liegen die letzten Schönheitsrep. während der Mietzeitlänger als 1 Jahr zurück 14% der Kosten gemäss Voranschlag; länger als 2 Jahre zurück18%,.... c) die Rgelung nach a und b tritt auch in Kraft, wenn seit Mietbeginn die genannten zeiträume verstrichen sind. 2. ... Im Wohnzimmer liegt Parkett aus (im Übergabeprotokoll: Parkett zeigt Abnutzungserscheinungen), das einige kleinere Dellen dazubekommen hat - wir haben kleine Kinder-.