Sehr geehrte Ratsuchende,
das Verhalten der Kollegin ist wenig nachvollziehbar, da gerade im Scheidungsverfahren eine Deeskalation immer das beste Mittel ist, miteinander vernünftig umzugehen.
Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
1. Muss sich meine Anwältin nicht so verhalten, dass meine Wünsche (außergerichtliche Einigung) zumindest im Bereich des Möglichen liegen? Dazu zählt in meinen Augen auch eine deeskalierende Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Meine Anwältin hat eine Mediationen- Ausbildung. Mit ein Grund für meine Wahl!!
Ja, sofern die Wünsche der Mandanten nicht gegen das Gesetz verstoßen oder aus wichtigen Gründen nicht berücksichtigt werden können, sind die Wünsche zu berücksichtigen.
Daher auch die einleitenden Worte.
2. Welche Kosten habe ich für die Vereinbarung- die mein Mann und ich völlig alleine getroffen haben- zu erwarten? (Anwaltsgebühren, evtl Kosten für die Protokollierung bei Gericht, zusätzliche Gerichtsgebühren?). Die Höhe des Unterhaltes für ein Jahr beträgt 3.960€.
Der Gegenstandswert wird sich um den Jahresbetrag sicherlich erhöhen.
Ob es damit auch zu einer Steigerung der Kosten (die sich nach dem Gegenstandswert richten) kommen wird, richtet sich nach der Gebührentabelle und der Frage, ob ein sogenannter Gebührensprung überhaupt zustande kommt.
In diesen Tabellen gibt es verschiedene Spalten und es ist durchaus möglich, dass eine Erhöhung des Gegenstandeswertes nicht zum Überschreiten einer Spalte führt, doie Kosten also nicht steigen werden.
Das ist aber erst nach Kenntnis aller Kosten und Gebühren rechnerisch zu ermitteln.
Grundsätzlich würde den Anwälten eine Einigungsgebühr zustehen - Voraussetzung wäre aber auch, dass die Tätigkeit der Anwälte zu der Einigung beigetragen haben. Und nach Ihrer Sachverhaltsschilderung wird man das verneinen müüsen, so dass ansich keine weiteren, zusätzlichen Anwaltsgebühren zu tragen wären.
3. Sind die Gebühren, die ich ihr zu bezahlen habe, höher, weil der Antrag für ein Verbundverfahren bereits bei Gericht eingegangen ist? Auch wenn wir davon nun keinen Gebrauch machen?
Nein.
4. Gibt es eine unabhängige Stelle, bei der ich mich bezüglich Verhältnis Anwalt/ Mandant beraten lassen kann? Ich meine keine Beschwerde bei der Anwaltskammer, sondern eine Beratung. Ich möchte für mich klären, ob mir durch ihr Verhalten ein finanzieller Schaden entstanden ist.
Letztlich bleibt Ihnen nur die Prüfung der Gesamtumstände, des Gesamtschriftverkehrs und der Rechung durch einen anderen Rechtsanwalt, wenn Sie die Kammer nicht einschalten wollen.
Die Frage des FINANZIELLEN Schadens kann dabei erst dann geklärt werden, wenn alle gegenstandswerte festgestellt sind und die Abrechnungen vorliegen.
Viel Glück für Montag.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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