Anspruch auf PKV-Provision - Vorgesetzter reicht Antrag MEINES ursprüngl. Kunden ein
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Kurz zur Info: ich bin seit 2004 Handelspartner gemäß §34d Abs. 1 (Versicherungsmakler), eines großen Unternehmens für Finanzmanagement. ... Ich klage hier einen besonderen Fall an; mit der Frage, ob ein Provisionsanspruch besteht, wo mein Vorgestzter in meiner Abwesenheit einen PKV-Antrag auf SEINEN Namen bei der PKV eingereicht hat, obwohl seit 2008 dies MEIN Kunde ist. ... Meine Frage: Habe ich hier gernell einen Provisionsanspruch?