Weiteres Vorgehen nach erfolgloser Zwangsvollstreckung/Lohnpfändung
vom 9.4.2016
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Ich bin ordnungsgemäß von diesem Vertrag zurückgetreten und habe die Person über das zuständige abmahnen lassen. ... Gemäß unserem Arbeitsvertrag ist eine Abtretung von Vergütungsansprüchen ausgeschlossen." Ich habe die Dame dann aufgeklärt, dass ein Arbeitsvertrag nicht über dem geltenden Recht in Deutschland stehe.