Veranstaltungs/Eventrecht - Verkaufsplatz war vergeben trotz Vorrauszahlung von 300€
vom 19.6.2014
45 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Ich hatte mich mit meinem Imbiss fuer einen Verkaufsstand auf einem dreitaegigen Musikfestival beworben. Nach Zahlung der Standgebuehr von 300€ +UmSt und eines zusaetzlichen Festivaltickets fuer 50€+UmSt wurde mir ein Platz zugesagt. Rechnung der Standgebuehr erhielt ich via Email.