Recht auf einen zweiten Ablesetermin auch auf eigene Kosten (Heiz- und Wasserkosten)
vom 15.2.2018
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Außerdem teilte der Vermieter dem Mieter mit, dass Mieter kein Recht auf eine zweite Ablesung bzw. einen zweiten Termin hat (auch auf Kosten des Mieters). ... Nun zu meinen Fragen: A) Der Mieter ist fest davon überzeugt, dass er über so eine "Tradition", dass alles an einem Termin abgelesen wird und ein zweiter Termin auf Kosten des Mieters nicht möglich ist, nicht informiert wurde. ... Und hat der Mieter wirklich kein Recht auf ein zweites Termin (auf eigene Kosten)?