Der Nießbraucher hat vertragsgemäß „sämt¬liche öffentlichen und auch privaten Lasten zu tragen und die Kosten der gewöhnlichen und der außergewöhnlichen Unterhaltung (Ausbesserung und Erneuerung).“ Der zweite Teileigentümer verweigert mir seit Jahren jegliche Auskunft über den Zustand des Eigentums, über die laufenden Einnahmen und Ausgaben für das Haus, über die abge¬schlos¬senen Versicherungen und gestattet mir keinen Einblick in den Mietvertrag, dessen Laufzeit (begrenzt, unbegrenzt) unklar bleibt. ... Instandhaltungsarbeiten informieren. 2.Wie kann ich sicherstellen, dass der Erlös aus der Vermietung des Hauses dem Nie߬braucher voll zukommt. 3.Wie kann ich sicherstellen, dass mir durch den ohne meine Kenntnis abgeschlossenen Mietvertrag nicht Nachteile entstehen, 4.Kann ich erzwingen, dass die Verwaltung des Hauses auf eine neutrale Person über¬tragen wird und so die Bestimmungen des WEG eingehalten werden? ... eingerichtete Mietkonto erhalte (Und-Konto)?