Sehr geehrter Ratsuchender,
Zunächst können Sie davon ausgehen, in Räumen zu wohnen, dem ein wirksames Mietverhältnis zugrunde liegt. Die Hausverwaltung ist dabei zwar in der Regel der richtige Ansprechpartner, alle wichtigen Erklärungen und Absprachen sollten Sie jedoch direkt mit dem Vermieter tätigen. Andererseits schadet es nicht, wenn Sie etwa die Mietminderung bisher nur dem Verwalter gegenüber angekündigt haben.
Nach Ihrer Schilderung könnte auch ein Mietmangel vorliegen. Eine mangelfreie Warmwasserversorgung liegt nur vor, wenn als Mindestanforderung eine Warmwassertemperatur von 40 °C ohne zeitlichen Vorlauf erreicht wird (vgl. u.a. Landgericht Berlin, Urteil vom 26.05.1998 - 64 S 266/97
). In vergleichbaren Fällen wird hier in der Regel eine Mietminderung in Höhe von ca. 5 % zugestanden. Aber Vorsicht: Nicht jeder Richter urteilt hier gleich. Es existieren auch amtsgerichtliche Urteile, in denen den Mietern zugemutet wird, einige Zeit den Hahn laufen lassen zu müssen. Es kommt wie immer auf den jeweiligen Einzelfall an.
Sie befinden sich damit im Moment im klassischen Mietmängelstreit. Sie mindern die Miete, der Vermieter akzeptiert das nicht und behauptet Mietrückstände. Sollten Sie den Streit nicht scheuen, dann lassen Sie es auf ein Klageverfahren ankommen. Sichern Sie jedoch unbedingt Beweise! Und ziehen Sie spätestens dann einen Anwalt hinzu, wenn die Kündigung im Briefkasten liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 12.12.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
13.12.2013 | 16:44
Vielen Dank für Ihre schnelle Antowrt, Herr Wundke,
liege ich denn richtig in der Annahme, dass die Verwaltungs GmbH Vertretungsvollmacht besitzt, da im Mietvertrag "vertreten durch" steht?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
13.12.2013 | 18:31
Genau so jedenfalls stellt sich die Sache nach außen hin dar. Rechtlich liegt hier jedenfalls nicht das Problem Ihrer Mietrechtssache.