Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Pflegegeld, das für die Pflege von Angehörigen bezogen wird, ist steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG) und zählt dadurch nicht als Einkommen beim Arbeitslosengeld 2 (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Alg II-V).
Das Pflegegeld wird Ihnen also nicht als Einkommen angerechnet. Sie sollten dem Jobcenter aber anzeigen, dass Sie Pflegegeld für die Pflege Ihrer Mutter erhalten.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
2. Dezember 2021
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21:47
Antwort
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