Eigenbedarf - Kündigungsschutz
Diese würde ich neu vermieten um Eigenbedarf anmelden zu können, falls der Fall eintreten würde, dass ich aus der Wohnung meiner Lebensgefährtin ausziehen müsste. ... Ich hätte höchstwahrscheinlich keine anderen Gründe für den Eigenbedarf vorzubringen (Nähe zum Arbeitsplatz o.ä.), als den reinen Bedarf an einer Wohnung, weil ich sonst selbst eine Mietwohnung suchen müsste.