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1.042 Ergebnisse für domain domains

Verwendung einer Markenidentität nach Verkauf an einen neuen Inhaber
vom 28.8.2010 65 € Historischer Preis
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Auch habe ich die Domains www.MUSTER.de, www.MUSTER.at, www.MUSTER.ch und die E-Mail Adresse office@MUSTER.de und ähnliche in Verwendung. ... Im Rahmen dieser Angelegenheit werde ich in den nächsten Wochen vermutlich dazu aufgefordert werden, den Firmennamen zu ändern, und die DOMAINS www.MUSTER.de/at/ch freizugeben.
Domainame und Wort-Bildmarke
vom 30.9.2009 40 € Historischer Preis
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Der Fall: Ich bin Inhaber der Domains baaaa.de/baaaa.com(nur zur Darstellung,bitte auf Zeichenfolge achten) (reg.2009) Die seite ist noch nicht online bzw. besteht nur aus einer Startseite auf der hingewiesen wird das dort ein Wohnmobilstellplatz und Bewertungsforum entsteht. Nun bekam ich Post von einem Anwalt der domain aaaa.de in dem steht das sich die Besitzerin eine wort-Bildmarke "aaaa" hat eintragen lassen sowie den begriff "aaaa-XYZ" als wortmarke.
Abmahnung seitens der studiVZ ltd.
vom 25.11.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sie schreiben wörtlich Zitat: Wir wurden kürzlich auf ihre Benutzung des Zeichens "*****VZ" insbesondere den unter ihren Domains www.... Zumal diese Abmahnung anscheinend bereits mehrere Webseiten erhalten haben die ebenfalls ein VZ im Kürzel der Domain betreibt.
Nachträgliche Markenanmeldung des Hauptteiles des Namens meiner Firma durch Dritten
vom 3.9.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun kommt eine Dritte Person daher und droht mir persönlich per eMail, er würde sich sich den ersten Teil meiner Firma (xxyyzyzy) nachträglich anmelden mit den NIZZA-Klassen in meiner Branche und danach sich eine Webseite xxyyzyzy.to oder sowas registrieren (die meisten TLDs habe ich selbst) und mir damit mein Geschäft zerstören, mir die Kunden nehmen, und zu guter letzt schrieb die Person noch, sie wolle dann meine schon seit Jahren (teilweise aus dem Jahre 2004) vorhandenen Domains mit sehr gutem Ranking!! ... 2) Kann dann so eine GanzAndererName GmbH her kommen und dann eben mal ein tolles Geschäft auf der Domain xxyyzyzy.to oder xxyy-zyzy.de sarten (meine Domain mit Bindestrich), mit ähnlichem Seitenaufbau (wobei sich der Seitenaufbau meiner Geschäftsseite oft ändert) und mir damit sicherlich Kunden durch Verwechslung (ich betreibe Marketing, was er macht weiß ich nicht) anzwacken 3) Kann ich etwas gegen die Eintragung machen, oder hat ein Firmenname, wie sagt man so schön, keine Markenrechtliche Priorität 4) Seine Eintragung hat vielleicht begonnen (die Beantragung) aber ist sicher noch nicht durch.
Kaufvertrag mit Ratenzahlung
vom 7.7.2012 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Bestandteil des Vertrages war eine Ratenzahlung über 3 Raten für den Kauf einer Internetadresse (Domain) mit Website Dateien. ... Die Domain, Bestandteil des Vertrags ist bereits im Besitz eines Dritten und nicht mehr im Besitz des Verkäufers, sodass der Vertrag niemals erfüllt werden könnte.
E-books verkaufen mit Inhalten zum Teil aus anderern Büchern
vom 10.11.2008 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Frage: Kann ich eine Domain für meine Seite registrieren die den Namen einer Diät hat, z.B. www.atkins-diät.de von der bekannten Atkins-Diät? Die Domain die ich mir gerne registrieren würde ist noch frei und der Name dieser bestimmten Diät ist nicht urheberrechtlich geschützt.
Verwendung einer Wort-/Bildmarke
vom 13.4.2015 58 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Auf der Suche nach einer moeglichen Domain bin ich auf das Wort "coolture" gestossen und koennte mir vorstellen, dies kombiniert mit einem anderen Wort als Domain Namen zu verwenden, also zum Beispiel: coolture-wortxy.com oder www.wortxy-coolture.de Nun habe ich gesehen, dass "coolture" alleinstehend und in Verbindung mit anderen Worten bereits mehrfach verwendet wird, siehe: https://www.facebook.com/search/results/?
Domainname: gibt es gleich- oder höherwertige Rechte als das Namensrecht?
vom 25.3.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Domainnamen sind www.ortsteilname.TLD Vergleichen wir die Domain mit dem Angebot von www.beuel.de (Stadt Bonn) oder www.kreuzberg.de (Stadt Berlin) – beide viel größere und bekanntere Beispielstädte sind ebenfalls nicht Inhaberinnen der Ortsteildomains. ... (z.B.http://turmblaeser.ortsteil.de und turmblaeser@ortsteil.de) Das Namensrecht der Gemeinde an den Domains ist unbestritten, mit den derzeitigen Amtsträgern (Verwaltungschef, zuständiger Bearbeiter, Gemeindejurist) gibt es auch keine Probleme.
Marke in ganzer EU außer Deutschland & Österreich
vom 4.6.2009 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Markeninhaber für Deutschland handelt seit Jahren mit der Marke – nennen wir sie "XXX" – ausschließlich in Deutschland und Österreich über die Internet-Domains "XXX.de" und "XXX.at", hat also wohl ein Namensrecht. ... Domains bin ich nicht interessiert, sehr wohl aber an der Marke für die anderen EU-Länder und an den entsprechenden Domainnamen wie "XXX.fr" etc., die alle noch frei sind. Natürlich möchte ich nicht erst die Marke und entsprechende Domains überall erwerben, um dann erfolgreich abgemaht zu werden, daher folgende Frage: Kann ich eine Art Gemeinschaftsmarke (oder auch für jedes Land einzeln) für die EU außer Deutschland/Österreich für mich registrieren und mein Geschäft über die entsprechenden Domains aufnehmen, ohne dass der Markeninhaber für Deutschland dann mit guter Erfolgsaussicht dagegen vorgeht?
Domainnutzung trotz fremder Marke
vom 6.10.2005 30 € Historischer Preis
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ich mochte ein internetportal eroeffnen von welchem sich interessenten direkt ihr kfz wunschkennzeichen bei den entsprechenden zulassungsbehoerden gratis ordern koennen, d.h ich uebernehme die kosten sofern sie gleichzeitig von mir (versicherungsmakler)eine erforderliche deckungskarte einer x-beliebigen versicherungsgesellschaft mit ordern. zu diesem zweck habe ich mir unter anderem die domain gratis-wunschkennzeichen.de und kfzwunschkennzeichen.de bei denic registrieren lassen. durch zufall stellte ich heute fest das markenschutz bei dpma fuer das wort: wunschkennzeichen - besteht. meine frage ist nun ob ich die o.g domain nutzen kann da ja unterscheidungsmerkmale bestehen oder nicht und 2. darf ich ueberhaupt links/verbindungen zu anderen homepagen herstellen/ verbinden?!