Ablehnung Kindergeldantrag für im EU-Ausland lebende Kinder und Ehefrau
vom 8.11.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Sehr geehrte Damen und Herren, hier zunächst der Ablauf vor Ablehnung des Kindergeldantrages: Meine Ehefrau (kroatische Staatsbürgerin) war vom 01.05.2015 bis zum 31.05.2023 in Deutschland mit mir in Deutschland in einem Haushalt gemeldet und in der Zeit vom 01.10.2016 bis 31.05.2023 in Vollzeit berufstätig. ... Ich selbst bin aber weiter in Deutschland geblieben (bin deutscher Staatsbürger und seit über 20 Jahren selbständig!) ... Auch in den KG-Anträgen habe ich zu meiner Person nie eine andere Adresse verwendet als meine Deutsche!