Ein zweifelhaftes Detail im anwaltlichen Schriftverkehr ist Gegenstand meiner Anfrage: - Von meinem Anwalt wurde gegenüber einem Schreiben der Klägerseite unsere Position knapp und sachlich dargelegt. Es ging um die Zurückweisung angeblicher Beweis-Fotos sowie um den Hinweis darauf, dass der vom Kläger vorgelegte Auszug aus einer Bauzeichnung deutliche Differenzen zu der uns vorliegenden Kopie dieser Bauzeichnung (von 1886) aufweist: Der von der Gegenseite zitierte Skizzen-Ausschnitt ist in der amtlichen Kopie der Bauskizze eindeutig durchgestrichen und bezieht sich auf ein geplantes (Neben-)Gebäude, das dann aber mit anderem Zuschnitt und an anderer Stelle errichtet worden ist - In seiner Erwiderung auf unser Schreiben attackiert mich der Anwalt des Klägers daraufhin ausdrücklich und persönlich, indem er mir mehrfach "Ignoranz" vorwirft, um dann zuspitzend zu formulieren: "Auch seine (also: meine) Ignoranz hinsichtlich der vorgelegten Lichtbilder ... und zur vorgelegten Bauzeichnung ... lassen auf ein pathologisches Ausmaß schließen..." - Meinen Anwalt äußerte sich hierzu erst auf Nachfrage, dann aber ungläubig, dass eine derartige Bemerkung im betreffenden Schreiben enthalten sei. Hierzu meine Fragen: - Wie ist diese Äußerung der Klägerseite zu bewerten?