Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
vom 28.4.2009
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mirko Ziegler / Rostock
Meine Freundin hat als privatgemeldete Ebayverkäuferin nach einem ordentlichem Aufräumakt in ihrem Schrank sämtliche Kleidungsstücke in verschiedenen Größen, Neu- und gebrauchtartikel bei Ebay angeboten und zum Teil schon verkauft. ... Nachdem sie nun einem Ebayshop eine negative Bewertung gegeben hat weil die ersteigerte ware nachweislich nicht geliefert wurde hat dieser Ebayshop eine Anwältin eingeschaltet mit dem Vorwand das meine Freundin eine gewerbliche Händlerin wäre die sich als Privatauktionärin bei ebay gemeldet hätte.