Privatverkauf auf eBay - Passus zu Gewährleistung richtig formuliert?
| 26. Oktober 2021 17:05
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Guten Tag,
ab und an stelle ich als Privatverkäufer drei, vier Liebhaberstücke aus meinem Besitz mit Startpreis von einem Euro bei eBay ein, weil ich in meinem Leben nicht mehr so viel brauche. Die Freude des neuen Besitzers an meinen früheren schönen Dingen steht im Vordergrund, nicht das Erzielen eines besonderen Gewinns.
Meine Frage ist nun, ob nachstehende Formel, die ich am Ende der Artikelbeschreibung immer mit reinstelle, rechtlich einwandfrei formuliert ist, ich also damit auf der sicheren Seite stehe, oder ob ich irgendwo einen laienhaften Fehler mache, der vielleicht sogar einer Abmahnung fähig wäre:
„Der/die/das schöne xxx [Nennung des angebotenen Stücks] stammt aus meinem privaten Besitz. Es handelt sich hier um einen Privatverkauf. Keine Rücknahme. Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Falls der Passus so genügt und ich kein Ungemach zu befürchten habe, genügt mir eine schlichte, rückversichernde Antwort ohne längere Ausführungen zu Vertragsrechtlichem.
Vielen Dank für eine Antwort.
Bewertung des Fragestellers
26. Oktober 2021 | 17:45
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Herr RA Kolditz hat meine Frage schnell und in einer sehr runden Form beantwortet - nicht zu viel und nicht zu wenig Worte. Dass ich mich nun gelassen zurücklehnen kann, mag an der Sachlage liegen, aber doch auch an der guten Art, wie meine Frage beantwortet wurde.
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