Verlängerungsklausel im gewerbl. Mietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
"Der Mieter erhält ein 2-maliges Optionsrecht, durch einseitige Erklärung den Mietvertrag jeweils um 5 Jahre zu verlängern. ... "Wird das Mietverhältnis nicht durch Optionsausübung verlängert und wird es nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert es sich jeweils um ein Jahr." ... (Sowohl für die Kündigung einer Klausel als auch eines Mietvertrages) Und genügt dazu ein Einschreiben an den Vermieter ?