Kündigung durch Vermieter bei Kettenmietvertrag aus 2007 rechtens?
vom 25.7.2008
35 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir benötigen dringend rechtlichen Rat. Zum Sachverhalt: Am 01.02.2007 unterschrieben wir einen Mietvertrag mit folgendem Inhalt. §2 Mietzeit und ordentliche Kündigungszeit Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2007 und endet am 31.01.2009. Es verlängert sich doch jeweils um 1 Jahr, wenn es nicht gekündigt wird, wobei der Abschnitt „wenn es nicht gekündigt wird“ mit der Schreibmaschine mit „wenn es nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird“ überschrieben wurde.