Meine mexikanische Freundin (31 Jahre), studiert derzeit an der LMU München in einem internationalen Masterstudium (Normaldauer: 2 Jahre). Sie war bislang in einer privaten Krankenversicherung für ausländische Studierende (Care Concept AG, Versicherer ist Neckermann) versichert, die vor dem Studium befristet für zwei Jahre abgeschlossen wurde. Diese Versicherung läuft nun zu Anfang Oktober aus.
- Übernahme der Arbeitnehmer des alten Betriebs. -> NEIN, das will ich ja gerade nicht; nur denkbar auf Initiative der MA und mit neuen Arbeitsverträgen (Bewerbungen einzelner Arbeitnehmer wären willkommen, aber keinesfalls von allen) Frage 2. falls Frage 1 negativ beantwortet: löst das Hinzutreten der vorstehend geschilderten Konstellation den Betriebsübergang dann in der Zusammenschau doch noch aus?
Ist die Kündigung fristgerecht (im Arbeitsvertrag fehlen konkrete Vereinbarungen, der GdB 60 % ist dem Arbeitgeber erst mit dem Schreiben des Anwaltes mitgeteilt, aber bisher noch nicht nachgewiesen worden.) 3.
Laut meinem Arbeitsvertrag wurde ich als Sachbearbeiterin eingestellt, erhielt jedoch bei der Beförderung ein Schreiben, das sich auf meinen Arbeitsvertrag bezog:"... wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie ab xx.xx.xx als Teamleiterin tätig sein werden.
Auszug aus dem Arbeitsvertrag: Bei Vorliegen betrieblicher Erfordernisse ist die AN verpflichtet, ihre Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall im Betrieb zu erbringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes Problem: Ich bin seit über 15 Jahren in einem Großunternehmen mit unbefristetem Arbeitsvertrag angestellt.
Hallo, ich habe frisch gekündigt mit fristgerechtem Ende zum 30.06.2014. Es bsteht unter Umständen aber die Möglichkeit zum 28.02. den Vertrag im vorraus zu lösen. Finale Klärung steht aus.
Mein Arbeitsvertrag weis 2 Lohngruppen auf: Zum Einen die Lohngruppe der IHK-geprüften Werkschutzfachkraft (10,48 Euro) zum 2. die Lohngruppe eines Werkschutzmitarbeiters mit Werkschutzlehrgang II (8,32 Euro).
Hallo, ich bin als Consultant für meine Firma ständig bei unterschiedlichen Kunden unterwegs. Dabei übernachte ich immer von Montags bis Freitags vor Ort im Hotel. Nun bin ich bei einem Kunden schon etwas länger im Einsatz.
Mein Mitarbeiter hat Fallakten (Kinder-und Jugendhilfe) offensichtlich nicht angelegt und behauptet nun per mail,dass diese ihm wohl gestohlen worden sind. Darüber hinaus kommuniziert er ohne mein Einverständnis mit Jugendämtern. Ich möchte ihn abmahnen.Ist das rechtens.
Im Arbeitsvertrag der Erzieherin ist nicht geregelt, ob diese Beziehung geduldet wird oder nicht, jedoch gibt es eine Arbeitsanweisung, die durch die Kita-Leitung erlassen und von der Erzieherin bestätigt wurde.
Gesondert Regellungen im Arbeitsvertrag wurden nicht festgelegt Ich weiss das man inerhalb von 3 Wochen in den Wiederspruch gehen kann.Wie kann ich den Wiederspruch(Änderrungskünigung)formuliern?