Abofalle – Geld zurückfordern?
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Ich habe der Mahnung sehr zügig per Einschreiben/Rückschein widersprochen, bestritten, dass es ein Vertragsverhältnis gegeben hat bzw. gibt, und habe Nachweise für den angeblichen Vertrag angefordert. ... Nun zum eigentlichen Problem: Die AGB der Firma (die ihren Sitz übrigens in Stockern, Österreich, hat) von Dezember 2010 liegen mir nicht vor, aber ich schließe aus, dass beim „Akzeptieren" der AGB weder deutlich oder sonstwie erkennbar war, dass ein festes Abo folgen würde – darauf hätte ich mich garantiert nicht eingelassen. ... Eine Beantwortung dieser Frage erbitte ich ausschließlich von Anwälten, die bei einem Rechtsstreit selbst vertretungsberechtigt sind und keine Mandatsübertragung an Kanzleien vor Ort des eventuellen Gerichtsverfahrens durchführen müssen.