Gehaltskürzung
vom 9.12.2004
15 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Zu meiner Verteidigung habe ich folgendes Antwortschreiben ebenfalls per Einschreiben mit Rückschein versendet, dessen Inhalt der Wahrheit entspricht: -------- Ihr Schreiben vom 22.11.2004 Sehr geehrter Herr [NameGeschäftsführer], am 15.11.2004 habe ich meinen Vorgesetzten, Herrn [NameVorgesetzter], telefonisch über die Kündigung des Anstellungsverhältnisses in Kenntnis gesetzt. ... Zum Zeitpunkt meiner Kündigung waren auf meinem Urlaubstagekonto keine Tage mehr vorhanden. 2. ... Der Arbeitgeber ist berechtigt, einem Mitarbeiter jederzeit, insbesondere nach erfolgter Kündigung, unter Anrechnung des noch ausstehenden Urlaubs bei Fortzahlung der ihm zustehenden Vergütung von der Arbeit freizustellen. - Schlussbestimmungen: Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag etwa entstehenden Streitigkeiten ist das Arbeitsgericht [NameDienstort].