Kündigungsformulierung
vom 14.11.2006
20 €
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Hiermit kündige ich Ihnen die von mir vermietete Einliegerwohnung in der Straße.......unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten".Das Problem,die gute Frau wohnt gar nicht mit mir unter einem Dach sondern ganz woanders.Also gibt es doch auch gar keine Einliegerwohnung.Führt diese falsche Formulierung zur Unwirksamkeit der Kündigung?Wenn sie mich unbedingt raus haben will,muß sie mich also erneut kündigen und von diesem Moment an gilt eine erneute Kündigungsfrist oder gilt das Datum der ersten,förmlich falschen,Kündigung?