Tagesmutter - was ist mit meinem Verdienstausfall und mit meinen Rechten?
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
hallo, ich habe folgendes problem mit der tagesmutter meines sohnes: ich habe am 6.7.09 mit ihr einen betreuungsvertrag bezüglich meines einjährigen sohnes geschlossen. dieser wurde jetzt seitens der tagesmutter noch innerhalb der eingewöhnungsphase gekündigt. es wurde im vertrag folgendes festgelegt: betreuungsbeginn am 15.8.09. betreuungsgeld 848,68 euro (für 28h/woche) bezüglich der kündigungsfristen zitiere ich aus dem vertrag folgendes: "7. Beendigung des Betreuungsvertrages: der vertrag hat eine mindestvertragslaufzeit von sechs monaten ab betreuungsbeginn. danach gelten folgende fristen zur beendigung: in den ersten vier wochen der betreuung gilt wegen der eingewöhnung im rahmen einer probezeit eine kündigungsfrist von einer woche. in diesem fall haben die eltern das pauschale betreuungsgeld eines monats, schadensersatz für zusätzlich inseratskosten etc. nebst auszahlung des urlaubs für einen monat zu zahlen. danach ist dieser vertrag frühestens von beiden parteien zum ablauf der sechsmonatigen betreuung schriftlich mit einer frist von sechs wochen wochen zum monatsende kündbar. der vertrag ist wegen der dann notwenigen eingewöhnung mehrerer neukinder nicht kündbar, wenn für denselben termin bereits ein anderer betreuungsplatz gekündigt ist.