Mein Arbeitnehmer der seit ca. 3 Jahren bei mir Vollzeit beschäftigt ist, hat sich seit 3 Wochen Krankgeschrieben, nachdem er mündlich abgemahnt wurde, da er immer wieder zu spät zur Arbeit erschienen ist. ( hierfür gibt es Zeugen) Die Krankmeldungen müssen, laut dem geschlossenen Vertrag am nächsten Kalendertag vorliegen( Foto per WhatsApp, oder jemand anderes bringt die AU vorbei) . ... Wie gesagt im Vertrag steht nach 1 Kalenderwerktag muss die AU vorliegen. ... - Hat er Anspruch auf Abfindung wenn er vors Arbeitsgericht zieht?