Schadenersatz wg. wiederholter strafbarer Mietnebenkostenabrechnungen
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Vermieter-Klageverfahren vom Mieter aufgedeckt wurde ! ... Auch die nun zwingend gebotene Berichtigung der NK-Abrechnungen und die von Rechts wegen begründet verlangte Vorlage der Kostenbelege, nämlich für den Beweis der Täuschung und betrügerischen Abrechnung, verweigerte der Vermieter, offenkundig in der Gewissheit, hier gewogene Richter gefunden zu haben. ... Mieter-Klage in 2011 auf Vorlage der NK-Kostenbelege 2009 Erst aufgrund dieser Mieter-Klage legte der Vermieter die verlangten Kostenbelege vor, wodurch der 1. schlüssige Beweis erbracht war, dass der Vermieter unter den reklamierten Abrechnungspositionen vertrags-, rechts- und sittenwidrig nicht abrechnungsfähige Kosten täuschend versteckt hat, denn er unternahm auch danach nicht einen Versuch, an den über die Jahre in Höhe von insgesamt ca. 4.500 Euro geschädigten Mieter Schaden-ersatz zu leisten, wobei er in dieser Hinsicht aktiv von seinem RA unterstützt wurde.