Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
beantwortet von
1. Hat eine 18-jährige Tochter, die beim Jugendamt angibt, weiter zur Schule zu gehen, nachdem sie nach Hauptschulabschluss schon 2 Jahre nur Schulen besucht hat, den Anspruch auf Unterhalt verwirkt, nachdem auf eigene Recherchen herausgefunden wurde, dass sie in einem Altenheim arbeitet? Dem Jugendamt legte sie erst nach 2 Monaten einen 1-jährigen Praktikumsvertrag mit 180,-- € Vergütung vor. 2.