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Verkehrsunfall mit beteiligtem Kind

18. September 2013 15:32 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Unsere Tochter (12) wurde auf ihrem Fahrrad fahrend auf einer kleinen Verbindungsstrasse zwischen 2 Ortsteilen (kein Radweg, schmal) von einem rückwärts ausparkenden PKW erwischt. Sie fuhr rechts, mit Fahrradhelm, und musste auf Verkehr von vorne und hinten achten, als plötzlich vor ihr der Kofferraum des PW auftauchte, im Rückwärtsfahren begriffen. Sie touchierte den Kofferraum und stürzte anschl auf die Strasse. Die Fahrzeugführerin hatte sie "übersehen". Nachdem sie sich aufgerappelt hatte (unter Schock) wurde sie von der Fahrzeugführerin gefragt, ob sie in Ordnung sei und noch fahren könne. Nachdem sie das bejahte, wurden Telefonnummern und Namen ausgetauscht und meine Tochter fuhr weiter bis zum Ziel, wo sie dann zusammenklappte. Ellbogenprellung rechts, Knieprellung links sowie HWS-Distorsion im Krankenhaus diagnostoziert. Seitdem osteopathische Behandlung wegen der HWS, immer wieder Nachenschmerzen, Kopfschmerzen, Rückenschmerzen -> Schulausfall, da sie mehrere Male vorzeitig abgeholt werden musste. Die gegnerische Haftpflicht hat einen Fragebogen gesandt. Wie können wir sicherstellen, das gerade die HWS-Distorsion, deren Folgen oft nicht abzuschätzen sind, anerkannt wird und die Haftpflicht dem Rechnung trägt ? Arztbrief liegt uns vor. Schmerzensgeld ? Wie verhalten wir uns am besten ?

18. September 2013 | 16:11

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
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Tel: 030.56702204
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Sehr geehrter Fragesteller,

die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen ist eine sehr diffizile Angelegenheit, da es keine "Listen" gibt, nach denen die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen ist.

Zunächst sollte besonderen Wert auf die Dokumentation der Verletzungen gelegt werden um im Zweifelsfall diese vor Gericht beweisen zu können. Dies gilt neben den Verletzungen auch für etwaige absehbare Folgeschäden, sowie konkrete Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.

Dies sollten Sie der Versicherung so detailliert wie möglich schildern und nicht vor falscher Scham die Verletzungen und deren Folgen bagatellisieren.

Da die Versicherer im Gegensatz zum Verletzten idR die Rechtsprechung hinsichtlich der Höhe des angemessenen Schadensersatzes kennen und die Versicherung weiß, dass der Verletzte diese idR nicht kennt, liegt das Angebot der Versicherung häufig unterhalb der Höhe des wirklichen Anspruchs.

Ich rate Ihnen daher einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Der Kollege kann dann die Höhe der Ansprüche aufgrund der Verletzungen und der übrigen Begleitumstände beurteilen.

So ich Sie richtig verstanden habe, hat die gegnerische Versicherung bereits ihre Einstandspflicht erklärt und nun geht es nur noch um die Höhe des Schadens.

Daher muss auch die gegnerische Versicherung grundsätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts tragen, wenn Sie einen beauftragen sollten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

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