Am Tag der Übergabe verweigert der Käufer zusammen mit einem Zeugen, nach augenscheinlicher Begutachtung, die Abnahme mit folgender Begründung: 1. ) Ein Vertrag sei nicht mit mir, sondern mit meinem Bekannten zustande gekommen, welcher nicht Besitzer des Motorrades sei. ... Er begründet den sofortigen Rücktritt wie folgt: a) Es ist kein rechtskräftiger Kaufvertrag mit mir zustande gekommen. b) Bei einem zustande gekommenen Vertrag mit meinem Bekannten müsste der ebay-Vertrag zunächst wieder aufgelöst werden, und mit mir müsste dann ein gesonderter Vertrag geschlossen werden. c) Selbst bei einem rechtskräftigen Vertrag hätte er das Recht die Abnahme zu verweigern und nennt folgendes BGH Urteil: BGH 09.01.2008, VIII ZR 210/06 Verkäufer hat behebbaren Mangel arglistig verschwiegen: Käufer sind zur sofortigen Kaufpreis-Minderung berechtigt, wenn der Verkäufer einen behebbaren Mangel arglistig verschwiegen hat, muss der Käufer ihm nicht erst eine Frist zur Mangelbeseitigung setzen, sondern kann sofort eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. ... Kann ich als Besitzer des Motorrades den Käufer auf die Kaufpreisforderung verklagen?