Ebay - Verkauf
beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Er besteht auf Erfüllung des Kaufvertrages, ansonsten würde er einen Anwalt einschalten, Anzeige bei der Polizei machen wegen Betrug und sich darum kümmern, daß ich eine Abmahnung bekäme. ... Ich bin sofort vom Kaufvertrag zurückgetreten nach § 119 BGB und habe eine Rückabwicklung angeboten.