Wandlung des Kaufs einer Eigentumswohnung wegen erheblicher Mängel
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Unsere Frage: Besteht Aussicht auf Erfolg, wenn wir den Bauträger (Verkäufer) verklagen, die Wohnung zurück zu nehmen, also eine Wandlung des Kaufes der Eigentumswohnung vorzunehmen, weil die mehr als 3-fache Nachbesserung nicht zum Erfolg geführt hat, und ein Ende der „Flickschusterei weiterhin in den Sternen steht“?