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Verkauf eines Gebrauchtmotorrades

10. November 2020 11:10 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


13:24

Guten Tag,

ich habe ein gebrauchtes Motorrad, aus meinem Privaten Besitz über eBay Kleinanzeigen Verkauft (der Verkauf fand auf dem Hof von einem Autohaus statt, wo ich als Gesellschafter beteiligt bin, aber nicht in einem angestellten Verhältnis bin) . Der Käufer ist vorbei gekommen, hat dass Motorrad besichtigt und probegefahren, wir verhandelten den Preis auf 3650 Euro und habe per Handschlag den Vertrag geschlossen. Er gab mir das Geld und er nahm dass Motorrad mit. Der Käufer meldet sich am nächsten Tag und beanstandet dass das Motorrad Mängel aufweist, die er bei der Besichtigung nicht gesehen hatte und ich nicht gewusst habe. Ich habe ihm per email geantwortet dass dies ein privat Verkauf ohne Anspruch auf Gewährleistung ist und er kein Recht auf Minderung oder Rückgabe hat. Nun kam heute ein Schreiben vom Anwalt, dieser schildert in seinem Schreiben dass anzunehmen ist, dass es sich um ein gewerblichen Verkauf handelte da der Verkauf auf dem Firmengelände stattgefunden hat. Er schreibt außerdem, dass ich zur Minderung des Kaufpreises 2000 Euro verpflichtet bin oder dass Motorrad abholen muss zur Nachbesserung. Was kann ich tun ?

10. November 2020 | 11:46

Antwort

von


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Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Auf den Gewährleistungsausschluss können Sie sich nur dann berufen, wenn Sie als privater Verkäufer gehandelt haben. Da ein schriftlicher Vertrag offenbar nicht geschlossen wurde, ist das natürlich schwieriger abzugrenzen.

Hier kann möglicherweise die bisherige Zulassung ein Indiz dafür geben, dass die Maschine in Ihrem Privatbesitz war.

Gegen einen gewerblichen Verkauf spricht auch der Umstand der Mündlichkeit, was bei gewerblichen Händlern eher selten vorkommt.

Haben Sie privat gehandelt, müssen Sie nachweisen können, dass ein umfassender Gewährleistungsausschluss auch tatsächlich vereinbart worden ist. Falls Sie hierfür keine Beweismittel haben (Zeugen o.ä.), sieht es für Sie nicht so gut aus, denn da Sie sich auf diesen Ausschluss berufen wollen, sind Sie umfassend darlegungs- und beweispflichtig.

Wenn Sie die Vereinbarung eines solchen Gewährleistungsausschlusses nicht nachweisen können, sind Sie auch als Privatverkäufer zur Gewährleistung verpflichtet.

Der Gegner muss Ihnen dann allerdings nachweisen, dass die behaupteten Mängel überhaupt bestehen, und dass sie bei Übergabe bereits vorhanden waren.

Ist von einem gewerblichen Verkauf auszugehen, kommt dem Gegner die Beweislastumkehr des § 477 BGB zugute, bei einem Privatverkauf hingegen nicht.

Sollte der Käufer berechtigte Mängel rügen, sind Sie zunächst nur zu einer Nacherfüllung (sprich Reparatur) verpflichtet. Minderungsansprüche stehen dem Käufer zumindest derzeit noch nicht zu.

Mit freundlichen Grüßen



Rückfrage vom Fragesteller 10. November 2020 | 13:10

Ich kann beweisen dass ich dass Motorrad privat erworben habe Beweismittel ist der Kaufvertrag, der auf meinen Namen ausgestellt ist. Ich kann einen Zeugen benennen der gehört hat, dass ich jegliche Gewährleistungsansprüche Mündlich ausgeschlossen hab. Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Soll ich dass Motorrad einfach zurück nehmen und den Kaufpreis erstatten ? Und die Sache ist damit erledigt oder soll ich auf stur stellen und dan steht Aussage gegen Aussage ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. November 2020 | 13:24

Dass Sie privat erworben haben, ist zwar kein Beweis, aber schon ein starkes Indiz dafür, dass hier ein Privatverkauf stattgefunden hat.

Wenn Ihr Zeuge tatsächlich bekundet, dass die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen wurden, brauchen Sie auch keine Gewährleistung zu erfüllen.

Wenn Sie jetzt zurücknehmen und erstatten, wird die Gegenseite sehr wahrscheinlich die Anwaltskosten von Ihnen erstattet haben wollen. Es kann also gut sein, dass die Sache mit Rücknahme noch nicht erledigt ist.

Für die Beurteilung dieser Frage kommt es natürlich auch darauf an, um welche (angeblichen) Mängel es denn geht. Sind die wirklich vorhanden und waren die bei Besichtigung tatsächlich nicht erkennbar?

Sind es Mängel oder ist es normaler Verschleiß?

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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