Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Mietkaution Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vom 15.4.2000 bis 30.06.2004 (ordentliche Kündigung von mir) privat eine Wohnung gemietet. Der Mietvertrag enthält den (damals) üblichen Standardtext über Schönheitsreparaturen (...Wände, Heizkörper streichen, alle 3 Jahre / alle 5 Jahre..., mit ggf. zeitanteiliger Übernahme der Kosten...) sowie eine handschriftliche Zusatzvereinbarung, dass ein Teppichboden bei Auszug auszuwechseln ist. ... Er hat mir berichtet, dass die von mir per Mietkaution bezahlten Arbeiten bis heute nicht gemacht wurden und in seinem Mietvertrag zum Thema Renovierungen lediglich festgehalten ist, er solle beim Auszug den Zustand bei Einzug wieder herstellen.