Scheidungstermin (S-T)
vom 21.9.2004
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Amtsgericht Aichach/Bayern hat Abtrennung Versorgungsausgleich zurueckgewiesen weil es keine unzumutbare Harte darstellt. ... Erst bei Verfahrensdauer von 1 1/2-2 J. wuerde dies vorliegen.Auskuenfte fuer den Versorgungsausgleich durch meinen Arbeitgeber liegt nicht vor(oeffentlicher Dienst,da durch Gesetzesaenderungen eine Berechnung erst zu einem spaeteren Zeitpunkt vorgenommen werden kann und fuer meine Frau der norwegische Versorgungsausgleich (hat dort 3 Jahre gearbeitet) liegt trotz mehrfacher Aufforderung auch noch nicht vor.