und: soll man ueberhaupt einen Anwalt einschalten oder sich im Frieden privat einigen, da sowieso nicht viel Unterhalt zu erwarten ist ?) > Ehe: bei Scheidung 5 Jahre, Kind 4 Jahre. > Netto ich: 4600 Euro > Netto Frau: 700 Euro (hatte immer und auch jetzt noch Teilzeitjob) > Ehe war nicht zerruettet, Frau hat sich kurzfristig in den Mann ihrer Freundin verliebt, ist direkt zu ihm eingezogen, Kind lebt jetzt bei ihr. Ich wuerde es als "Ausbruch aus intakter Ehe" bezeichnen. > Frau verdient immer noch ca. 700 Euro, und betreut unser Kind > Frau lebt mit neuem Mann zusammen, gemeinsamer Haushalt, ist bei ihm aktiv an der Haushaltsfuehrung beteiligt, neuer Mann ca. 3000 Euro Netto (zahlt aber ca. 700 Euro an seine Exfrau) Kindesunterhalt steht ausser Frage, Zugewinnausgleich ist separate Rechnung.