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Gekaperter Internetshop muß Händler für Schaden aufkommen?

| 10. Februar 2020 18:51 |
Preis: 50,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Haftung gehacktes Account

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie hiermit um eine Auskunft.
Unser E-bay Shop wurde kurzzeitig von Hackern aus Rumänien übernommen.
Für ca. 4 Stunden wurden dort Produkte verändert in Produkte die wir nie im Sortiment hatten und vorhandene Produkte im Preis extrem gesenkt.
Gleichzeitig wurde Paypal deaktiviert und eine Rumänische Kontonummer hinterlegt.
Zum Glück haben nicht viele Kunden dort mitgemacht, aber mindestens einer schon, der ein Produkt das sonst 769 Euro kostet und auch nirgend wo im Netz günstiger angeboten wird für 369 Euro gekauft hat. Der hat natürlich auch an die Rumänische Adresse überwiesen.
Nach dem wir es es gemerkt haben, hat ebay sofort unseren Account gesperrt und alle Kunden angeschrieben.

Meine Frage: Inwieweit sind wir dem Kunden gegenüber Schadensersatzpflichtig?
Kann man nicht erwarten, das wenn ein Artikel ca. 50% vom normalen Preis kostet, der Kunde genauer hinschaut?

Vielen Dank!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es gibt Urteile, die besagen, dass der Käufer wissen muss, dass es gewisse Produkte ohne einen Grund (z.B. Räumung, Insolvenz etc.) eben nicht für „billig" gibt und daher schon selber grob fahrlässig handelt.

Davon aber abgesehen haften Sie nur, wenn man Ihnen grobe Fahrlässigkeit unterstellen kann (Passwort zu unsicher/veröffentlicht o.ä.), Sie von Hack wussten oder diesen geduldet haben (so LG Gießen 1S 337/12). Das alles scheint hier nicht gegeben zu sein.

Daher gehe ich davon aus, dass eine Haftung nicht besteht. Beachten Sie jedoch: Das Landgericht ist jedoch kein höchstrichterliches Gericht, sodass andere Richter auch ggf. anderer Meinung sein können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 12. Februar 2020 | 18:47

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