Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es gibt Urteile, die besagen, dass der Käufer wissen muss, dass es gewisse Produkte ohne einen Grund (z.B. Räumung, Insolvenz etc.) eben nicht für „billig" gibt und daher schon selber grob fahrlässig handelt.
Davon aber abgesehen haften Sie nur, wenn man Ihnen grobe Fahrlässigkeit unterstellen kann (Passwort zu unsicher/veröffentlicht o.ä.), Sie von Hack wussten oder diesen geduldet haben (so LG Gießen 1S 337/12). Das alles scheint hier nicht gegeben zu sein.
Daher gehe ich davon aus, dass eine Haftung nicht besteht. Beachten Sie jedoch: Das Landgericht ist jedoch kein höchstrichterliches Gericht, sodass andere Richter auch ggf. anderer Meinung sein können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht