Ich bin wieder eingereist mit ein neuem Visum von meine Firma und habe für 1 Jahr gearbeitet. ... Neue Visum und Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr mit Verlängerung bis 2009. 6. ... Die relevante Text ist: § 9 Niederlassungserlaubnis ... (4) Auf die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis werden folgende Zeiten angerechnet: 1. die Zeit des früheren Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, wenn der Ausländer zum Zeitpunkt seiner Ausreise im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war, abzüglich der Zeit der dazwischen liegenden Aufenthalte außerhalb des Bundesgebiets, die zum Erlöschen der Niederlassungserlaubnis führten; angerechnet werden höchstens vier Jahre, http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/__9.html Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.