Sehr geehrte/er Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Schulden alleine rechtfertigen keine Ausweisung. Im Rahmen des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wird die Ausländerbehörde prüfen, ob Ihr Lebensunterhalt noch gesichert ist (§ 5 I, Nr. 1 AufenthG
). Privatinsolvenz bedeutet, dass Sie nicht imstande sind Ihre Schulden zu begleichen. Solange Sie aber Ihr Lebensunterhalt (Miete, Versicherungen Kosten für die Ernährung und Pflege) trotzdem ohne Inanspruchnahme der öffentlichen Mittel decken können, kann Ihnen die Aufenthaltserlaubnis weiter verlängert werden.
Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass die Erstberatung nur die erste rechtliche Beurteilung des Rechtsproblems auf Grund von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts bieten kann. Bei Unklarheiten biete ich Sie die kostenlose Nachfragefunktion zu nutzen. Abgesehen davon können Sie bei weiteren Fragen auch die Funktion "Direktanfrage" in Anspruch nehmen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und verbleibe mit freundlichen Grüßen:
T. Kakachia
-Rechtsanwalt-
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Temuri Kakachia
Anwaltskanzlei
Tel: 07621/5107959
Fax: 07621/5107962
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