Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage, ob es für mich Sinn macht, einen Eigenbedarf an einer Wohnung anzumelden und durchzusetzen, obwohl der Mieter ( mit seiner Ehefrau ) vor einiger Zeit einen Herzinfarkt hatte und mir sagte, man habe ihm fünf Bypasse gelegt. Der Sachverhalt ist Folgender: Ich besitze seit neun Jahre eine Eigentumswohnung in einem Jugendstil-Altbau-Haus, Fläche 104 qm. Vor zwei Jahren erwarb ich die Wohnung über mir, vor einem Jahr die Wohnung im Dachgeschoss.