Arbeitszeitenänderung nach Elternzet
vom 22.4.2013
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Im Arbeitsvertrag sind keine Arbeitszeiten definiert, dort steht nur die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden.