Mir ist bekannt,dass nach § 22,WEG-Recht die Genehmigung dazu, einstimmg erfolgen muss Nun gibt es im Gesetzestext die Möglichkeit einer 4:2 Regelung,also Mehrheitsbeschluss, "wenn die Rechte, derer die nicht damit einverstanden sind,nicht beeinträchtigt werden" Es kann im Einzelfall eine richterliche Entscheidung vor dem Zivilgericht,z.b.nach einer Ortsbesichtigung durch den Richter, herbeigeführt werden. Rechtliche Einwände wurden in meinem Fall auch nicht angegeben.